Steuerfreies Familienheim: Bundesfinanzhof nimmt auch Garten- und Wegeflächen aus der Erbschaftsteuer (14.08.2026)
Das Familienheim kann nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG im Erbfall steuerfrei von einem Elternteil auf ein Kind übergehen. Voraussetzung ist, dass der Erblasser die Immobilie bis zu seinem Tod selbst genutzt hat, das Kind unverzüglich einzieht und die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Der Bundesfinanzhof hat nun klargestellt, dass auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück von der Steuerbefreiung umfasst…
(BFH, Urteil vom 17.06.2026 – II R 27/23)

