Streik der Lokführer bei der Deutschen Bahn nicht unverhältnismäßig (07.11.2014)

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat im Tarifkonflikt bei der Deutsche Bahn AG entschieden, dass die Fortsetzung des Streiks nicht verboten und der Streik auch nicht zeitlich oder räumlich zu beschränken ist.(Hessisches LAG, Urteil vom 07.11.2014 – 14 SaGa 1496/14)