Streiks der GDL sind zulässig (12.03.2024)

Die 12. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat am Montagabend den Eilantrag des Arbeitgeberverbandes der Deutsche-Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) auf Untersagung der angekündigten Streikmaßnahmen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zurückgewiesen (Az. 12 Ga 37/24).(ArbG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.03.2024 – 12 Ga 37/24)