Streit um Nervengift in Kabinenluft: Sozialgericht weist Klage eines Flugbegleiters auf Anerkennung einer „Wie-Berufskrankheit“ ab (25.07.2016)
Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass es sich nicht beweisen lässt, dass die Nervenerkrankung eines Flugbegleiters auf dessen dauerhafte Belastung durch vergiftete Luft an Bord der Flugzeuge zurückzuführen ist. Seine Klage auf Anerkennung einer Berufskrankheit war deshalb abzuweisen. Nach Auffassung des Gerichts ist es jedoch naheliegend, auch zu prüfen, ob das vom Kläger geschilderte „fume event“ nicht…(SG Berlin, Urteil vom 07.07.2016 – S 68 U 637/13)