Sturz auf betrieblich veranstaltetem Grillabend ist als Arbeitsunfall anzuerkennen (15.02.2018)

Stürzt eine Arbeitnehmerin während eines Grillabends innerhalb einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung alkoholisiert auf dem Weg zur Toilette, handelt es sich um einen entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.(SG Dortmund, Urteil vom 01.02.2018 – S 18 U 211/15)

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