Sturz auf betrieblichem Bowling-Turnier während einer Dienstreise kann Arbeitsunfall darstellen (12.12.2017)

Der Sturz eines Versicherten während eines auf einer Dienstreise durchgeführten betrieblichen Bowling-Turniers kann einen Arbeitsunfall darstellen. Dies entschied das Sozialgericht Aachen.(SG Aachen, Urteil vom 06.10.2017 – S 6 U 135/16)