Sturz bei nächtlichem Toilettengang auf Dienstreise ist kein Arbeitsunfall (25.02.2016)

Das Sozialgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Das Gericht wies damit die Klage eines 60-jährigen Klägers gegen seine Berufsgenossenschaft abgewiesen.(SG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2015 – S 31 U 427/14)