Sturz bei SegwayTour im Anschluss an kaufmännische Traineeveranstaltung ist kein Arbeitsunfall (27.12.2019)
Erleidet ein Angestellter durch einen Sturz bei einer SegwayTour im Anschluss an eine kaufmännische Traineeveranstaltung des Arbeitgebers Verletzung an Wadenbein und Sprunggelenk stellt dies keinen Arbeitsunfall dar. Dieses Ereignis steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.(SG Stuttgart, Urteil vom 10.01.2019 – L 3 U 175/13)