Sturz beim Kaffee-Holen ist als Arbeitsunfall anzuerkennen (27.02.2023)

Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine betriebsbezogene Tätigkeitn verrichten. Anders als die dem privaten Lebensbereich zuzurechnende Nahrungsaufnahmen selbst, ist das Zurücklegen eines Weges, um sich Nahrungsmittel zu besorgen,n grundsätzlich versichert. Verletzt sich ein Versicherter auf dem Weg zum Getränkeautomaten,n sei dies daher als Arbeitsunfall anzuerkennen. Dies entschied in einem…(Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 07.02.2023 – L 3 U 202/21)

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