Sturz eines Mechanikers während der Arbeit auf der Toilette ist kein Arbeitsunfall (10.04.2018)
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Sturz während der Arbeitszeit auf der Toilette kein Arbeitsunfall ist. Bei der Verrichtung der Notdurft handelt es sich um eine eigenwirtschaftliche (= private, nicht unfallversicherte) Tätigkeit. Der Aufenthalt in der betrieblichen Toilettenanlage ist somit grundsätzlich nicht unfallversichert.(SG Heilbronn, Gerichtsbescheid vom 27.12.2017 – S 13 U 1826/17)