Sturz eines Reha-Patienten beim Wirtshausbesuch kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden (18.04.2018)
Ein abendlicher Gaststättenbesuch einer Gruppe von Rehabilitanden außerhalb der Reha-Einrichtung ist dem privaten (Freizeit-)Bereich zuzuordnen, da nicht die Förderung des Kurerfolgs, sondern private Geselligkeit, Entspannung und das Genusserleben durch Essen und Trinken im Vordergrund steht. Ein dabei erlittener Unfall (Sturz auf dem nächtlichen Heimweg) unterfällt nicht dem Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung….(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2018 – L 8 U 3286/17)