Sturz in Wohnung auf Weg zum privat und geschäftlich genutzten Waschraum zwecks Waschens der Geschäftswäsche stellt Arbeitsunfall dar (20.06.2018)

Stürzt eine selbstständige Friseurmeisterin in ihrer Wohnung auf dem Weg zum Waschraum, stellt dies einen Arbeitsunfall dar, wenn der Waschraum nicht nur privat, sondern auch geschäftlich genutzt wird, und die Friseurmeisterin ihre Geschäftswäsche waschen wollte. In diesem Fall war der Zweck der Tätigkeit die Ausübung des Friseurberufs. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.(BSG, Urteil vom 20.08.2017 – B 2 U 9/16 R)