Stuttgarter Kinderwunschzentrum darf vorerst weiterarbeiten (20.01.2015)

Der Betreiber einer in Stuttgart ansässigen Kinderwunschpraxis ist mit dem Begehren gescheitert, einem seit 2010 ebenfalls in der Landeshauptstadt tätigen Konkurrenten den Betrieb seiner Praxis vorläufig untersagen zu lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor. Die Richter verwiesen darauf, dass der Stuttgarter Gynäkologe die unerwünschte Konkurrenz bis zur…(LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.01.2015 – L 5 KA 3675/14 ER-B)