Suche nach „Digitale Natives“ begründet Altersdiskriminierung (16.08.2024)
Wird in einer Stellenanzeige nach „Digitale Natives“ gesucht, so liegt darin eine Altersdiskriminierung, was zu einem Entschädigungsanspruch für ältere Bewerber gemäß § 15 Abs. 2 AGG führen kann. Der Begriff „Digitale Native“ weist eine generationenbezogene Konnotation auf. Dies hat das Arbeitsgericht Heilbronn entschieden.
(Arbeitsgericht Heilbronn, Urteil vom 18.01.2024 – 8 Ca 191/23)