Tätigkeit eines Klinikarztes als freier Mitarbeiterin für Organisation zur Vermittlung von Notärzten ist keine abhängige Beschäftigung (05.11.2018)

Wer als Notarzt neben seiner Anstellung bei einer Klinik bei einer anderen Organisation, die Notärzte vermittelt, als freier Mitarbeiter Notarztdienste verrichtet, übt diese Tätigkeit nicht als abhängig Beschäftigter aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.(SG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2017 – S 5 R 2634/16)

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