Tätigkeit im Social-Media-Bereich kann sozialversicherungsfrei sein (21.12.2018)

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine Content Managerin im Bereich Social Media nicht der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung unterliegt.(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.06.2018 – L 8 R 934/16)

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