Tätowierungen grundsätzlich kein Hinderungsgrund bei Einstellung in den Polizeidienst (04.02.2019)
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Berliner Polizei einem Bewerber bei der Einstellung in den mittleren Polizeidienst nicht allein wegen seiner Tätowierungen ablehnen darf. Der Antragsteller ist vorläufig weiter zum Auswahlverfahren zuzulassen.(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.02.2019 – OVG 4 S 52.18)

