Tarifliche Corona-Prämien sind pfändbar (26.04.2022)
Nach Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg sind die tariflichen Corona-Prämien im Bereich des regionalen Nahverkehrs für die Jahre 2020 und 2021 keinn unpfändbares Arbeitseinkommen und können unter Beachtung der Pfändungsfreigrenzenn gepfändet werden.(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.04.2022 – 23 Sa 1254/21)