Tarifliche Entgelterhöhung bei ungenügender Sanierung von sanitären Einrichtungen (27.02.2023)
In einem Haustarifvertrag kann eine Entgelterhöhung für den Fall vereinbart werden, dass die Arbeitgeberin konkret bezeichnete Sanierungsmaßnahmen nicht bis zu einem bestimmten Datum durchführt. Die tarifliche Entgelterhöhung steht unter einer aufschiebenden Bedingung iSd. § 158 Abs. 1 BGB, ohne dass es sich zugleich um eine Vertragsstrafenabrede iSd. §§ 339 ff. BGB handelt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.(BAG, Urteil vom 22.02.2023 – 4 AZR 68/22)