Tarifvertragliche Ausschlussfrist für Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs greift nicht in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns (15.07.2024)
Eine tarifvertragliche Ausschlussfrist für den Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs greift nicht in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Insofern kann der Arbeitnehmer im Falle eines Annahmeverzugs zumindest den Mindestlohn verlangen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
(BAG, Urteil vom 13.07.2022 – 5 AZR 498/21)