Tarifvertragliche Inflationsausgleichsprämie: Kein Ausschluss von Arbeitnehmern in der Passivphase ihrer Altersteilzeit (19.11.2024)
Der im Tarifvertrag für energie- und wasserwirtschaftliche Unternehmungen geregelte
Ausschluss von Arbeitnehmern, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden, vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie ist unwirksam. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
(BAG, Urteil vom 12.11.2024 – 9 AZR 71/24)