Tarifvertragliche Regelungen über sachgrundlose Befristungen wirksam (28.10.2016)
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine tarifliche Regelung, die die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren bei fünfmaliger Verlängerungsmöglichkeit zulässt, wirksam ist.(BAG, Urteil vom 26.10.2016 – 7 AZR 140/15)