Teilnahme an Betriebsfußballturnier steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (25.09.2018)

Die Teilnahme an einem Betriebsfußballturnier steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn es nicht Bestandteil einer von der Beschäftigtenversicherung umfassten betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.(SG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 30.04.2018 – S 1 U 276/18)