Tief Zoran: Arbeitgeber haftet für zerstörten Pkw des Arbeitnehmers durch Sturmschaden (12.09.2017)
Wird ein nicht korrekt gesicherter Großmüllbehälter infolge eines Sturmtiefs gegen ein auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers geparktes Fahrzeug eines Arbeitnehmers geschleudert, haftet der Arbeitgeber für die Schäden wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hervor.(LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2017 – 9 Sa 42/17)