Tod des Vaters über dreißig Jahre verschwiegen – Tochter muss Unfallrente zurückzahlen (24.04.2017)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass einen generalbevollmächtigte Tochter für die Auflösung des elterlichen Rentenkontos alsn Verfügende haftbar ist.(LSG Niedersachsen, Urteil vom 30.03.2017 – L 16/3 U 58/14)