Tod durch Legionellen-Infektion: Duschen während auswärtiger Tätigkeit im Hotel stellt keine abstrakte Gefahr für Anerkennung einer Berufskrankheit dar (18.05.2018)
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine tödliche Legionellen-Infektion nur dann als Berufskrankheit anerkannt werden kann, wenn feststeht, dass der versicherten beruflichen Tätigkeit eine abstrakte Gefährdung innegewohnt hat und sich diese generelle Gefahr auf Grund der im Gefahrenbereich ausgeübten Tätigkeit auch tatsächlich realisiert haben kann. Das morgendliche oder abendliche Duschen…(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2018 – L 3 U 4168/17)