Tod durch Legionellen-Infektion: Hinterbliebene Ehefrau hat aufgrund unzureichender Ermittlungen der Berufsgenossenschaft Anspruch auf Witwenrente (25.10.2017)
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass unzureichende Ermittlungen der Berufsgenossenschaft nach dem Tod eines Versicherten aufgrund einer Legionellen-Infektion zu einer Beweiserleichterung für den Nachweis einer Berufserkrankung führen können.(SG Karlsruhe, Urteil vom 26.09.2017 – S 4 U 1357/17)