Transsexuelle Person kann Partner oder Partnerin einer Bedarfsgemeinschaft sein (30.01.2018)
Da eine transsexuelle Person eine Ehe und eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen kann, kann sie auch Partner oder Partnerin einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 c) SGB II sein. Dies hat das Landessozialgericht Sachsen entschieden.(Sächsisches LSG, Beschluss vom 04.01.2017 – L 3 AS 1222/15 NZB)