U2-Umlage: Rundfunkanstalten müssen Mutterschaftsaufwendungen auch von Entgelten „freier Mitarbeiter“ entrichten (27.09.2017)
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Rundfunkanstalten von Entgelten der Mitarbeiter, die sie als Angestellte melden und für die sie Sozialversicherungsbeiträge entrichten, auch die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen entrichten müssen, selbst wenn sie diese Personen arbeitsrechtlich als „freie Mitarbeiter“ einstufen.(BSG, Urteil vom 26.09.2017 – B 1 KR 31/16 R)