Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß (25.04.2018)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Übergangsregelung des § 24 Abs. 2 MiLoG, die für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller einen bis zum 31. Dezember 2015 auf 75 %, ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 auf 85 % herabgesetzten und für das Jahr 2017 auf 8,50 Euro festgesetzten gesetzlichen Mindestlohn vorgesehen hat, verfassungsgemäßn ist und insbesondere nicht gegen Art….(BAG, Urteil vom 25.04.2018 – 5 AZR 25/17)