Unangemessene Vergütung: Vorstand einer gesetzlichen Krankenkasse hat keinen Anspruch auf Gehaltserhöhung (10.07.2017)

Entscheidender Ausgangspunkt für die Bewertung einer „angemessenen“ Vergütung eines Vorstands einer gesetzlichen Krankenkasse ist ein Vergleich mit Vorstandsvergütungen anderer Krankenkassen mit jeweils vergleichbarer Größe, d.h. in erster Linie der jeweiligen Versichertenzahlen. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg und versagte damit einem Krankenkassenvorstand eine Gehaltserhöhung.(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2017 – L 5 KR 1700/16 KL)