Unbezahlter Sonderurlaub bleibt bei Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs unberücksichtigt (20.03.2019)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei der Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs unberücksichtigt bleiben.(BAG, Urteil vom 19.03.2019 – 9 AZR 315/17)