Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Versicherungsnehmer muss Versicherung bereits regulierten Schaden teilweise ersetzen (12.06.2015)

Wer unerlaubt nach einem Unfall die Unfallstelle verlässt, muss jedenfalls teilweise der Haftpflicht-Versicherung den bereits regulierten Schaden ersetzen. Dies entschied das Amtsgericht München.(AG München, Urteil vom 06.03.2015 – 343 C 9528/14)