Unfall mit dem Auto des Vaters – Wann muss die Kaskoversicherung zahlen? (04.05.2017)
Nach einem Unfall zahlt die Kaskoversicherung normalerweise den eigenen Schaden. Das gilt aber nur, wenn man sich auch an die Versicherungsbedingungen hält. Danach darf man unter anderem sein Auto nicht von jemandem fahren lassen, der keine Fahrerlaubnis hat. Geht der Fahrzeugbesitzer jedoch davon aus, dass wie vereinbart, das Auto von einer Person gefahren wird, die im Besitz eines Führerscheins ist und nicht…(OLG Hamm, Urteil vom 22.03.2017 – 5 U 174/16)