Unfallgeschädigter zwecks Schadensminderung nicht zur eigenen Verbringung seines beschädigten Pkw zur Lackiererei verpflichtet (08.10.2018)
Die Haftpflichtversicherung muss die Kosten einer Verbringung des beschädigten Pkw des Unfallgeschädigten zur Lackiererei tragen. Der Unfallgeschädigte ist im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht nicht gehalten, selbst den Pkw zur Lackiererei zu bringen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf entschieden.(Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 21.04.2017 – 409 C 195/16)