Unfallversicherung muss Organspenderin nach Lebendnierenspende eine Teilrente zahlen (14.06.2023)

Wer zugunsten eines Angehörigen eine Niere spendet und in der Folge unter chronischer Erschöpfung leidet, hat je nach Ausprägung der Beeinträchtigung Anspruch auf Entschädigung aus der Gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.01.2023 – L 3 U 233/18)