Unfallversicherungsschutz gilt auch für Fußball-Vertragsamateure (22.07.2015)
Das Sozialgericht Leipzig hat entschieden, dass auch Fußball-Vertragsamateure als Beschäftigte anzusehen sein können und daher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung genießen.(SozG Leipzig, Gerichtsbescheid vom 07.07.2014 – S 23 U 20/11)