Ungeeignetes „schlüssiges Konzept“ zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenze: Rentnerin erhält höheren Mietzuschuss (24.02.2015)
Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass die Stadt Heilbronn einer allein lebenden Sozialhilfeempfängerin einen höheren Mietzuschuss zahlen muss. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass die dem Mietspiegel und damit auch dem schlüssigen Konzept zu Grunde liegende Datenerhebung bezüglich der hier relevanten 1-Personen-Haushalte nicht ausreicht.(SG Heilbronn, Urteil vom 12.02.2015 – S 11 SO 1505/13)