Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei betrieblicher Altersversorgung kann zulässig sein (11.11.2015)
Eine unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten ist nicht zun beanstanden, wenn mit der Anknüpfung an den Statusunterschied gleichzeitig aufn einen Lebenssachverhalt abgestellt wird, der geeignet ist, die Ungleichbehandlungn sachlich zu rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.(BAG, Urteil vom 10.11.2015 – 3 AZR 575/14)