Unionsbürger auf Arbeitsuche hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen (17.12.2015)

Ein EU-Bürger, der in Deutschland nur ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche hat, hat weder Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) noch auf Sozialhilfe nach dem SGB XII. Mit dieser Begründung wies das Sozialgericht Berlin die Klage eines 1980 geborenen Bulgaren auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums ab.(SG Berlin, Urteil vom 11.12.2015 – S 149 AS 7191/13)