Unionsrechtlich vorgesehene Altersgrenze von 65 Jahren für Piloten rechtmäßig (05.07.2017)
Die unionsrechtlich vorgesehene Altersgrenze von 65 Jahren für Piloten, die im gewerblichen Luftverkehr zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post eingesetzt werden, ist gültig. Sie ist durch das Ziel der Gewährleistung der Sicherheit der Zivilluftfahrt in Europa gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.(EuGH, Urteil vom 05.07.2017 – C-190/16)