Unterlassungsklage von Cora Schumacher gegen ehemaligen Hausmeister erfolglos (18.04.2016)
Das Arbeitsgericht Mönchengladbach hat einen Antrag von Cora Schumacher abgewiesen, mit dem ihr ehemaliger Hausmeister dazu verpflichtet werden sollte, Äußerungen – insbesondere über die Verweigerung der Zahlung seiner Arbeitsvergütung – zu unterlassen.(ArbG Mönchengladbach, Urteil vom 15.04.2016 – 5 Ga 7/16)