Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen bei unterlassenem betrieblichem Eingliederungsmanagement (21.07.2015)

Einem Arbeitnehmer kann unter bestimmten Voraussetzungen wegen häufigen Kurzerkrankungen gekündigt werden. Die Kündigung ist jedoch dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements unterlässt. Denn ist diese nicht nutzlos, so kann sie mögliche mildere Mittel als eine Kündigung aufzeigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.(BAG, Urteil vom 20.11.2014 – 2 AZR 755/13)