Unzulässige Arbeitszeitvereinbarungen: Roomboy hat Anspruch auf Nachzahlung von Arbeitslohn (09.05.2018)

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Roomboy aufgrund unzulässiger Arbeitszeitvereinbarungen Anspruch auf Nachzahlung von Arbeitslohn hat.(LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2018 – 7 Sa 278/17)

Sie erreichen uns werktags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr: