Unzulässige Arbeitszeitvereinbarungen: Roomboy hat Anspruch auf Nachzahlung von Arbeitslohn (09.05.2018)
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Roomboy aufgrund unzulässiger Arbeitszeitvereinbarungen Anspruch auf Nachzahlung von Arbeitslohn hat.(LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2018 – 7 Sa 278/17)