Unzulässige Individualisierung der Erben durch nicht Testamentsform wahrende Anlage (10.01.2025)

Werden in einem eigenhändigen Testament Erben genannt, können diese aber erst durch die nicht der Testamentsform wahrende Anlage individualisierbar bestimmt werden, so liegt eine unwirksame Erbeinsetzung vor. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

(BGH, Beschluss vom 10.11.2021 – IV ZB 30/20)