Urlaubs- und gesetzliche Feiertage dürfen bei Berechnung der Höchstarbeitszeit nicht als Ausgleichstage berücksichtigt werden (11.05.2018)
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Urlaubs- und gesetzlichen Feiertage bei der Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht alsn Ausgleichstage berücksichtigt werden dürfen. Das gilt auch für Urlaubstage, die über denn gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewährt werden, sowie für gesetzliche Feiertage, die aufn einen Werktag fallen.(BVerwG, Urteil vom 09.05.2018 – BVerwG 8 C 13.17)