Verbitterungsstörung ist kein Immunisierungsschaden (04.08.2023)
Eine Verbitterung über behördliches Verhalten im Zusammenhang mit der Anerkennung von gesundheitlichen Folgen einer Immunisierungsmaßnahme ist, selbst wenn sie als „Verbitterungsstörung“ Krankheitswert erreicht, nicht der Immunisierung zuzurechnen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.05.2023 – L 6 VM 3577/21)