Verbot der Doppelehe steht Annahme einer Bedarfsgemeinschaft nicht entgegen (16.03.2017)

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Paar auch dann vom Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft veranlagt werden darf, wenn die beiden Partner anderweitig verheiratet sind. Das Einkommen des erwerbstätigen Partners sei dann bei den übrigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft anzurechnen.(SG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2016 – S 12 AS 32/14)