Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß (13.06.2018)

Nach der Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sind sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragsparteien auf die erstmalige Begründung eines Arbeitsverhältnisses beschränkt; damit ist jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber verboten. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass dies grundsätzlich mit den verfassungsrechtlichen…(BVerfG, Beschluss vom 06.06.2018 – 1 BvL 7/14, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14)