Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme angemessener Kosten der Unterkunft und Heizung erfolglos (14.11.2017)
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Begrenzung der Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung auf „angemessene“ Kosten mit dem Grundgesetz zu vereinbaren ist. Der Gesetzgeber muss keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Wohnungskosten vorsehen. Die Regelung ist auch ausreichend klar und verständlich. Damit hat der Gesetzgeber seiner aus der Verfassung herzuleitenden Pflicht genügt,…(BVerfG, Beschluss vom 06.10.2017 – 1 BvR 617/14)